Wieviel soll der Stimmbürger mitdiskutieren? |
Selbstverständlich ist die Bevölkerungszunahme, meines Erachtens aber nur teils für mehr Haushaltaufwendungen zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen wären auch die Aufgabenzuteilungen vom Kanton zu den Gemeinden. Aber bringt die neue Revision der Gemeindeordnung nicht eine weitere Mehrbelastung im Steuerhaushalt? Wären hier nicht gerade die strukturellen Ursachen des höheren Haushaltes der letzten Jahre zu hinterfragen, und nicht die teils kleinliche Art der Aufzählung von Steuerhaushaltreduzierungen?
Auch die neuen Kompetenzen in der vorgeschlagenen Gemeinderevision sind zu hinterfragen. Sollte hier nicht der Gemeindeversammlung mehr Kompetenz zugeteilt werden, um die Attraktivität der Gemeindeversammlung im Sinne einer konstruktiven Diskussion von Rede und Gegenrede zu verbessern? Die alten Kompetenzen scheinen mir in dieser Hinsicht der bessere Ansatz zu sein. Dass nur noch zwei Prozent der Stimmberechtigten an Gemeindeversammlungen anwesend seien, muss meines Erachtens auch hinterfragt werden. Es stellt sich die Frage, ob die heute sehr viel angesetzten drei bis vier Gemeindeversammlungen pro Jahr für ein bis zwei Stunden nicht eine Art Überstrapazierung der Stimmbürger ist. Die üblichen zwei Versammlungen pro Jahr wären meines Erachtens wieder eher in Betracht zu ziehen.
Die „zeitgemässen Mitwirkung-Gefässe“ sind ebenfalls zu hinterfragen. Ist es nicht nahezu eine Worthülse? Auf Grund der Resultate dieser Mitwirkungen hätte ja wiederum der Gemeinderat abschliessend zu entscheiden, allenfalls die Gemeindeversammlung oder eine Abstimmung, wo nur ein ja oder nein abgegeben werden kann. Ruft dies nicht geradezu dazu auf, die Gemeindeversammlung mit entsprechenden Kompetenzen wieder besser zu beleben?
Werner Thoma, Männedorf
Diskutieren Sie mit! Schreiben Sie einen Kommentar und kommen Sie an die Gemeindeversammlung am 27. März 2017, 20: 00 Uhr im Gemeindesaal zur konstruktiven Diskussion von Rede und Gegenrede.