In Anschlussverträgen wird zudem festgehalten, wie viel Wasser Männedorf künftig nach Stäfa und Ötwil liefert.
Männedorf verpflichtet sich, eine gewisse Wassermenge bereitzustellen,
während Stäfa und Ötwil einen Mindestbezug garantieren. Dies soll allen
drei Gemeinden die Sicherheit geben, dass sie nicht plötzlich auf sich
allein gestellt sind. Die Kapazität des Seewasserwerkes ist so gross, dass alle drei Gemeinden noch tüchtig wachsen und weiterhin während Jahrzehnten Seewasser aus dem Werk beziehen können.
Büssen aber nicht gerade die beiden
Wasserabnehmer Einfluss ein, wenn sie das Seewasserwerk vollumfänglich
der Gemeinde Männedorf anvertrauen? Solche Bedenken hatte zunächst der Ötwiler Gemeinderat, der die Neuorganisation nun aber
ebenfalls befürwortet. Die Rechtsform eines Zweckverbands für eine derart
operativ ausgerichtete Tätigkeit, bei der fast jeder Handgriff vom Kanton vorgeschrieben sind, ist unangemessen, wegen des
bürokratischen Aufwands und der fehlenden Möglichkeit, effektiv etwas zu bestimmen.
Auch
der Stäfner Gemeinderat hat keine Bedenken, das Seewasserwerk aus den
Händen zu geben. «Das ist die beste Lösung für alle», sagt
Gemeindepräsident Christian Haltner. Sowohl der Stäfner als auch
der Oetwiler Gemeinderat sehen zwar, dass die Stimmberechtigten mit der
Aufhebung des Zweckverbands nicht mehr direkt über das Schicksal des
Seewasserwerks entscheiden können. Das ist ein theoretisches Recht, da alle relevanten
Vorgaben für den Betrieb des Seewasserwerks abschliessend durch den
Kanton geregelt sind. Männedorf schuldet den beiden Anschlussgemeinden
zudem Transparenz, was die Kosten und den Betrieb angeht. Ebenso kann
die Standortgemeinde das Seewasserwerk nicht einfach so an einen Dritten
verkaufen. Zumindest die Gemeinde Stäfa müsste dem zustimmen und hat ausserdem ein Vorkaufsrecht.
Was aber geschieht, wenn sich am 25. September
die Stimmberechtigten einer Gemeinde dagegen aussprechen, das
Seewasserwerk in die alleinige Obhut von Männedorf zu geben? Dann wird
dies doch vollzogen - gemäss den Statuten des Zweckverbands reicht ein
Mehrheitsbeschluss, also ein Ja in zwei Gemeinden. Die dritte Gemeinde (diejenige, die nein stimmt), hätte hingegen ab Neujahr kein Trinkwasser mehr.
Montag, 5. September 2022
Seewasserwerk: Eine sichere Lösung für die nächsten Jahrzehnte
Weil die Strukturen des alten Seewasserwerk-Zweckverbandes veraltet und und kompliziert sind, soll der Zweckverband aufgelöst werden. Das Seewasserk geht an die Standortgemeinde Männedorf, welche es bereits heute führt. Die Anschlussleitungen übernehmen die Nachbargemeinden.